AGB
LIEFERUNGS & ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Angebot und Auftragsbestätigung:
Angebotspreise gelten ab Werk incl. Verpackung nach unserer Wahl. Jede Bestellung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung, bis dahin sind unsere Preise freibleibend. An bestätigte Preise halten wir uns 4 Monate gebunden.
2. Lieferung:
Unfrei ab Werk Warstein. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, wenn der Auftraggeber keine Versandanweisung gegeben hat. Bei Notwendigkeit besonderer Verpackungsart behalten wir uns Berechnung vor. Als Erfüllungstag gilt der Absendetag ab Werk.
3. Erfüllungsort:
Für Lieferungen und Zahlungen ist Warstein.
4. Gerichtsstand:
Als Gerichtsstand wird, soweit der Käufer Kaufmann oder juristische Person ist, Warstein vereinbart.
5. Zahlung:
ab Rechnungsdatum innerhalb 30 Tagen netto, bei Neukunden Bezahlung per Vorkasse. Lohnarbeit sofort rein netto zahlbar. Verzugszinsen ab 31. Tag mit 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank. Wechsel werden nur nach vorheriger Absprache gegen Berechnung von Wechsel- und Diskontspesen angenommen. Verzugszinsen, Wechsel- und Diskontspesen sind sofort bar fällig.
6. Eigentumsvorbehalt:
Bis zum Ausgleich aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung entsprechend erteilten Kontoauszügen einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Waren vor. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Käufer für den Verkäufer vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur Verarbeitung oder weiteren Veräußerungen der gelieferten Ware, diese gesondert zu verwahren und mit dem Hinweis “Lieferung durch WAS” zu kennzeichnen! Der Käufer verpflichtet sich, uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware mitzuteilen. Der Käufer wird ermächtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab, mit der Ermächtigung, die an den Verkäufer abgetretene Forderung für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Verlangen des Verkäufers ist die Abtretung offenzulegen und es sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Verkäufer verpflichtet sich, die für die Abdeckung des Restkaufpreises nicht erforderlichen Beträge freizugeben.
7. Rücktritt vom Vertrag:
Zahlt der Käufer nicht entsprechend den vorliegenden Bedingungen oder anderweitig getroffenen Vereinbarungen, werden sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig. Für diesen Fall behält sich der Verkäufer das Rücktrittsrecht aus etwa weiter abgeschlossenen Verträgen vor. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, Schadenersatz geltend zu machen. Wir behalten uns vor, im Falle der Rücknahme gelieferter Artikel einen Schadenersatz gegen den Käufer geltend zu machen, wenn wir diese nicht zum gleichen Preis weiterverkaufen können. Die Festlegung des Teilwertes wird von uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen; der Käufer verzichtet auf eine Einrede gegen diese Festsetzung.
8. Auftragsstornierung:
Stornierungen von Aufträgen sind nur schriftlich möglich. Sie werden von uns nicht anerkannt, wenn mit der Fertigung bereits begonnen wurde bzw. Vormaterialbestellungen vorgenommen wurden.
9. Gefahrenübergang:
Die Gefahr des Kaufgegenstandes geht auf den Käufer über, sobald die zu liefernde Ware das Werk des Verkäufers verlässt oder bei vereinbarter Abholung die Ware dem Käufer als versandbereit gemeldet ist und der Käufer die Ware nicht innerhalb einer gesetzten Frist abholt.
10. Mängelrügen:
Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 10 Werktagen ab Versand oder Abholung der Ware ab Werk berücksichtigt werden. Farbunterschiede in der Metallfärbung werden als Mängel nicht anerkannt. Konstruktionsänderungen im Rahmen der technischen Weiterentwicklung bleiben vorbehalten. Wir behalten uns Ersatz- oder Neulieferung anstelle der Nachbesserung vor. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Geltendmachung von Schadenersatz sind ausgeschlossen, jedoch kann Minderung oder Wandlung begehrt werden, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen.
11. Lieferfristen:
Bei Lieferungsverzug ist uns eine Nachlieferungsfrist zu stellen, die der Eigenart des betreffenden Auftrages angemessen sein muss.
12. Lieferunterbrechung:
Wir liefern in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeitraum. Sofern wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer Umstände gehindert sind, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten ‑gleichviel, ob in unserem Werk oder bei unseren Unterlieferanten eingetretenen -, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferzeit in angemessenem Umfange. Wird durch die o.a. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so sind wir von der Lieferverpflichtung frei. Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich , wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfange; wenn die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in den oben genannten Fällen die Lieferfrist oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadenersatzansprüche und Rücktrittsrecht des Bestellers.
13. Mindermengenzuschlag:
Aufträge bis € 300,00 Netto Warenwert bedingen einen Mindermengenzuschlag von € 25,00 pro Auftrag.
14. Frachtvergütung:
Wir liefern ab Werk Warstein. Der Käufer übernimmt die Frachtkosten.
15. Sondervereinbarung:
Für den Umfang der Leistung gilt ausschließlich unsere Auftragsbestätigung. Etwaiges Stillschweigen gegenüber anderslautenden Bedingungen des Käufers gilt in keinem Falle als Anerkennung oder Zustimmung. Abweichende Bedingungen des Käufers werden grundsätzlich nicht anerkannt.
16. Gültigkeit:
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ab 01.11.2001.